Liedertafel Fruntsperg („Veranstalter“)
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für alle Veranstaltungen der Liedertafel Fruntsperg (in der Folge kurz „Veranstalter“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Homepage des Veranstalters www.liedertafel-schwaz.at
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung ist ausschließlich über diese Ticket Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Bestellung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Preise
3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (zB Kinder bis 15 Jahren usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.
4.2. Zahlung per Überweisung:
Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
4.3. Zahlung per Kreditkarte:
Bei der Zahlung per Kreditkarte wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert, die Zahlung über den Zahlungsdiensteanbieter Stripe abzuschließen.
4.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einer ungerechtfertigten Rückbelastung werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
5. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht
Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 des Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) hat ein Teilnehmer, auch wenn er Verbraucher ist, bei im Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten (zB Eintrittskarten für Veranstaltungen) erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Anbieter ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen besteht für die Teilnehmer daher generell kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Jede von einem Teilnehmer durchgeführte Bestellung von Karten ist somit für diesen verbindlich und verpflichtet den Teilnehmer zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
6. Rücktritt/Storno
6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
a) Bei Rücktritt/Storno bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstag wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 30% erstattet.
b) Bei Rücktritt/Storno ab 30 Tage vor dem Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung.
7. Leistungen
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.
7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen das Programm der Veranstaltung abzuändern (andere Künstler, Streichung einer oder mehrerer Programmteile). Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten
8. Absage der Veranstaltung
8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen.
8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 8 Wochen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.
9. Urheber- und andere Rechte
9.1. Die Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
10. Bildmaterial/Fotografien
10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
11. Haftung
11.1. Der Veranstalter haftet
– bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
– im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
– Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
– Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
– Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
11.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist -soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es findet ausschließlich österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Klagen eines Unternehmers gegen den Veranstalter können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Vereinssitz des Veranstalters erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen des Veranstalters gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei der Veranstalter berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit dem Veranstalter gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
12.3. Erfüllungsort ist der Vereinssitz des Veranstalters.